Petition an die Neuapostolische Kirche International (NAKI)

Warum diese Petition


Die Neuapostolische Kirche International (NAKI) möchte die Erinnerungen von Zeitzeugen der 1950er Jahre, welche wissenschaftlich dokumentiert wurden, der Öffentlichkeit vorenthalten. Diese Erinnerungen über kirchengeschichtliche Ereignisse, worüber die Zeitzeugen berichtet haben, gehören aber nicht der NAKI. Jedes Mitglied der Vereinigung Apostolischer Gemeinschaften (VAG), der Vereinigung Apostolischer Christen (VAC) und der NAK hat das Recht, über diese Ereignisse umfassend informiert zu werden. Dies ist unabdingbar um sich eine eigene, fundierte Meinung bilden zu können.

Wenn auch Du der Meinung bist, dass solche Erinnerungen und deren Dokumentation allen Mitgliedern der NAK, sowie auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, dann kannst Du gerne diese Petition online unterschreiben.

Nachdem Du im Formular, hier unten links auf der Seite, mindestens Deinen Namen und Deine E-Mail-Adresse eingetragen hast, erhältst Du eine E-Mail mit der Aufforderung, Deine E-Mail-Adresse zu bestätigen. Erst danach erscheint Deine Unterschrift hier in der Unterschriftenliste. So wird sicher gestellt, dass sich niemand anderes mit Deiner E-Mail-Adresse einträgt.

Vielen Dank für Deine offene Meinung und mutige Unterstützung im Interesse aller interviewten Zeitzeugen und der Öffentlichkeit!

Beginn


Beginn dieser Petition war Dienstag, der 21.04.15 um 22.15 Uhr.
Die Webadresse dieser Petition wurde am 25.04.15 Stammapostel Jean-Luc Schneider per E-Mail bekanntgegeben.

Druckversion


Nicht alle, welche die Petition unterstützen, haben die Möglichkeiten diese online zu unterschreiben. Auf mehrfache Anfrage, ob es auch ein Petitions-Formular gibt, in welches man sich eintragen kann, steht ein solches ab sofort hier zum Download zur Verfügung. Die Adresse, an die das ausgefüllte Formular geschickt werden kann, ist dort in der Fußzeile angegeben. Nach Eingang des Formulars werden die eingetragenen Namen auf dieser Website in einer eigenen Übersicht veröffentlicht.

Motivation


„Das Einzige, was den Triumph des Bösen fördert, sind gute Menschen, die nicht handeln“ (Elizabeth II, britische Königin)
„Das Schweigen zu einer Untat, die man weiß, ist die allgemeinste Art unserer Mitschuld“ (Max Frisch)
„Ihr erzählt euren Kindern nicht die Wahrheit über eure Vergangenheit, damit sie nicht erkennen, wie ihr wirklich seid.“ (Aus: Gespräche mit Gott, Neal Donlad Walsch, Vollständige Ausgabe, Seite 385)

Menschenwürde


Die Würde des vernünftigen Menschen liegt darin, daß er sich eingesteht,
was geschehen und was getan ist.
Die Würdelosigkeit bloßen Lebens liegt darin,
einen Strich unter das Vergangene zu machen,
zu vergessen und weiterzuleben aus dem bloßen Anspruch gegenwärtigen Daseins.
(Karl Jaspers, Philosoph 1883-1969)

„»Die Würde des Menschen ist unantastbar« – so soll es sein. Diese Forderung gilt nicht lediglich für das institutionelle Handeln des Staates, sondern ebenso für das Handeln einer jeden individuellen Person. Die Würde eines Menschen ist der Gegenstand einer speziellen interpersonalen Einstellung – der Achtung bzw. des Respekts. Die Würde eines Menschen zu schützen heißt ihn als Person mit bestimmten Eigenschaften, Fähigkeiten und Verletzlichkeiten zu achten. Der Würdesatz des Grundgesetzes ist leider keine Tatsachenbeschreibung: Die Würde des Menschen ist antastbar; die Würde vieler Menschen wird jederzeit vielfach in verschiedener Weise verletzt. Im ersten Satz des Grundgesetzes kommt eine generelle Erfahrung zum Ausdruck – die Würde des Menschen ist geradezu der Inbegriff unserer Verletzlichkeit. Verletzlichkeit ist der passive Aspekt der Würde: Sie ist etwas an uns selbst, was uns widerfahren kann und was wir vermeiden wollen. Deshalb ist unsere vielfältige Verletzlichkeit das, was es in allen unseren Handlungen zu schützen gilt.“ (Quelle: www.menschenwuerde.info)

Petitionsrecht


Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ – Art. 17 GG
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Petition)

(Ergänzung am 25.04.14, 3.50 Uhr)
In der Schweiz ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 33, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, festgeschrieben:
Art. 33 Petitionsrecht
1 Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen.
2 Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.
(Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a33)

Hinweis:
Die Neuapostolische Kirche International ist ein Verein nach Schweizer Recht und keine Behörde. Selbstverständlich muss sie auf eine Petition nicht reagieren. Der Hinweis aus den Gesetzestexten soll aber dran erinnern, dass ein solches Recht schon in Grundgesetzen verankert ist und dies aus guten Gründen.

Sample Petition

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Gedenktafel

der interviewten Zeitzeugen, welche seit Fertigstellung des Forschungsberichts verstorben sind.

Slider-Zeitzeugen-Kloss
Slider-Zeitzeugen-Gassmeyer
Slider-Zeitzeugen-Petzold
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Sie konnten in den 1950er Jahren das Botschafts-Dogma mit ihrem christlichen Glauben und ihrem Gewissen nicht vereinbaren und wurden deshalb aus der NAK ausgeschlossen. Noch viele Jahre danach wurden sie als Feinde und Abgefallene diskriminiert.  Trotz allem wollten sie immer eine aufrichtige Versöhnung. Die NAK konnte sie für ihre geplante Forschunngsarbeit gewinnen. Sie vertrauten darauf, dass der fertige Forschungsbericht veröffentlicht wird und so zur Aufarbeitung der Botschaftszeit beiträgt. Die leitenden NAK-Apostel haben sie um ihr Vertrauen betrogen.


Auf einer Gedenktafel für Kriegsgefallene stehen die nachdenkenswerten Worte:

Die Toten verpflichten die Lebenden

Information zum Datenschutz:

Die für diese Petition eingegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die eingegebene E-Mail-Adresse wird nur benötigt um dem Einreichenden einen Bestätigungslink zu senden. Wer sich in diese Petition eingetragen hat, kann auf Wunsch jederzeit wieder aus dieser Petition gelöscht werden. Dazu bitte mit dem Websitebetreiber Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.

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